Wittke

Tätigkeitsspektrum

Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst alle Straftatbestände, die im Strafgesetzbuch (StGB) niedergelegt sind, wie z. B. Diebstahlsdelikte, Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte etc.

Betäubungsmittelstrafrecht

Die Strafnormen im Betäubungsmittelstrafrecht sind die §§ 29 bis 30a BtMG (Betäubungsmittelgesetz).
Wegen der Komplexität des Betäubungsmittelstrafrechts und der umfangreichen Rechtsprechung ist es für den Betroffenen immens wichtig, bereits so früh wie möglich – also bereits mit Beginn des Ermittlungsverfahrens – sich der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen.

Arbeitsstrafrecht

Hierunter fallen unter anderem das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Arbeitnehmerüberlassung, illegale Beschäftigung von Ausländern und auch die Schwarzarbeit

Arztstrafrecht/ Medizinstrafrecht

Der behandelnde Arzt sieht sich mehr und mehr auch mit den Strafverfolgungsbehörden konfrontiert, sei es durch angezeigte Behandlungsfehler seitens der Patienten oder deren Angehörigen oder aber auch in der Auseinandersetzung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen.

Steuerstrafrecht

Hier überschneiden sich das Strafrecht und das Steuerrecht. Unter das Steuerstrafrecht fallen auch die Zollstraftaten. Gerade in den letzten Jahren gewinnt auch die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung mehr und mehr an Bedeutung.
Die entscheidenden Strafnormen finden sich in der Abgabenordnung.

Wirtschaftsstrafrecht

Unter das Wirtschaftsstrafrecht fällt zu einem der Tatbestand der Untreue gem. § 266 StGB, aber auch Normen nach dem UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb), GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), Insolvenzdelikte, Kapitalmarktdelikte (Kapitalanlagebetrug, Verstöße gegen das BörsG und WpHG), Außenwirtschaftsverstösse (Außenwirtschaftsgesetz), Subventionsbetrug (§ 264 StGB) etc.

Verkehrsstrafrecht

Unter das Verkehrsstrafrecht fallen Delikte, wie z. B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs etc.
Insbesondere darf hier eine Nebenfolge nicht außer Acht gelassen werden, die sich existenzbedrohend auswirken kann. In vielen Fällen kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, was auch den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich ziehen kann.

Strafvollstreckungsrecht

Das Strafvollstreckungsrecht betrifft vor allen Dingen Menschen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollstreckt werden soll bzw. bereits vollstreckt wird.
Auch wenn ein rechtskräftiges Urteil in der Welt ist, sollte von Fall zu Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. So ist z. B. in Fällen des offenen Vollzuges eine heimatnahe Verlegung möglich, so dass auch nicht der Verlust des Arbeitsplatzes droht.

Zeugenbeistand im Strafverfahren

Jeder, der als Zeuge in einem Strafverfahren auftreten muss bzw. soll, hat das Recht, sich eines Beistandes zu bedienen. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn möglicherweise ein Zeugnisverweigerungsrecht (§§ 52, 53 oder 53a StPO) oder aber auch ein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO) besteht. Für öffentlich Bedienstete gilt § 54 StPO.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt (§ 1 Ordnungswidrigkeitengesetz). Ordnungswidrigkeiten finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen und oft kann bei frühzeitiger Einholung von Rechtsrat eine schwerwiegendere Folge vermieden werden.